Hinweisgeberportal

Hinweisgebersystem der Ledder Werkstätten

Für die Ledder Werkstätten gGmbH und die Reha GmbH für Sozialpsychiatrie.

Hinweisgebersystem der Ledder Werkstätten gGmbH und der Reha GmbH für Sozialpsychiatrie.
Sie haben ein Ereignis beobachtet, das Sie melden möchten? Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hinweis vertraulich und anonym zu übermitteln.

Sie können alle Verstöße melden, die von Mitarbeitern unseres Unternehmens im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit begangen wurden. Verstöße können alle Gesetzesverletzungen oder Verletzungen interner Vorschriften sein.

Wir verpflichten uns, Hinweisgeber zu schützen. Wir dulden keinen Druck auf Hinweisgeber oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist.

Ombudspersonen

Zum einen fungiert eine Ombudsperson bei den Ledder Werkstätten als interne Meldestelle. Die Ombudsperson ist direkter Ansprechpartner für die Belange aller Mitarbeitenden, Beschäftigte, Bewohner:innen und Klient:innen in den Einrichtungen der Ledder Werksätten, die unsere Leistungsangebote nutzen. Sie können sich direkt mit ihren verschiedensten Anliegen, ohne Einschaltung von Zwischeninstanzen, an die Ombudsperson wenden.

Wege der Kontaktaufnahme

Ihre Meldung kann auf verschiedenen Wegen bei uns eingehen:

  • Online-Meldung über das Hinweisformular dieses Portals
  • Postalisch, persönlich (siehe Kontaktmöglichkeiten unten)

Auf Wunsch kann die Ombudsperson auch ein persönliches Gespräch mit Ihnen vereinbaren.

Anonym bleiben – aber erreichbar sein

Wenn Sie anonym bleiben möchten, empfehlen wir, keine persönlichen Angaben bei einer Meldung über das Formular anzugeben. Wenn Sie eine Meldung über das Formular erstellen, erhalten Sie anschließend einen 10 stelligen Code, mit dem Sie sich auf dieser Seite immer über den aktuellen Bearbeitungsstand ihres Hinweises Informieren können. Ebenfalls haben wir darüber die Möglichkeit Ihnen Rückfragen zu ihrem Hinweis zu stellen.

Bitte beachten Sie dabei insbesondere:

  • Um zu vermeiden, dass Ihre Identität versehentlich preisgegeben wird, ist es sicherer, wenn Sie Ihren Hinweis über einen privaten PC und außerhalb des Unternehmensnetzes abgeben.
  • Gehen Sie nach Möglichkeit direkt auf diese Seite und klicken nicht auf Verlinkungen von fremden Seiten oder in E-Mails.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie über eine sichere Internetverbindung verfügen und die Seite über eine SSL-Verschlüsselung aufrufen.
  • Geben Sie keine persönlichen Daten ein, wie z. B. Ihren Namen oder andere Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.

Externe Meldestelle

Zuletzt besteht die Möglichkeit einen Hinweis bei der externen Meldestelle beim Bundesamt für Justiz abzusetzen. In Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und Sie keine Repressalien befürchten, ziehen Sie bitte vor Abgabe einer externen Meldung die Abgabe einer internen Meldung in Betracht. Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, können Sie sich an uns wenden. Dies ist vor allem dann vorteilhaft, wenn das Heinrich-Haus aufgrund der Sachnähe die Möglichkeit hat, am effektivsten auf die Abstellung des Verstoßes hinzuwirken.

[HIER MELDEN]

Hinweise zur Meldung über Verstöße

  • Alle Mitarbeiter*innen und Beschäftigte sowie unsere Geschäftspartner (Kunden und Lieferanten) und Dritte sind berechtigt, Meldungen abzugeben.
  • Lediglich die interne Meldestelle erhält in einem ersten Schritt Kenntnis von der Meldung und begleitet die weiteren wesentlichen Schritte der Aufklärung. Nicht befugte Mitarbeiter*innen der Ledder Werkstätten gGmbH erhalten keinen Zugriff auf die Meldung. Sämtliche Informationen der Meldung werden streng vertraulich behandelt.
  • Wenn Sie eine Meldung einreichen, erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung und die interne Meldestelle zusätzlich auch Gelegenheit, vertraulich Kontakt mit Ihnen aufzunehmen, sofern Rückfragen bestehen. Sie haben zudem jederzeit die Möglichkeit, weitere Informationen zur Verfügung zu stellen.
  • Das Hinweisgebersystem bezweckt die Entgegennahme von Meldungen über Verstöße gegen Gesetze, Ordnungen und andere Vorschriften. Für allgemeine Beschwerden oder Fragen zu unseren Angeboten und Diensten, wenden sich Sie sich bitte an unsere allgemeine Kontaktadresse.

Bitte wenden Sie sich an eine der Meldestellen, wenn Sie Informationen mitteilten möchten über:
  • Strafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leib, Leben oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Mitarbeitern, Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
  • Öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen; Datenschutz
  • Steuerrecht der Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften
  • staatliche Beihilfen

Bitte geben Sie nur solche Meldungen ab, von denen Sie sicher sind, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Von bewusst wahrheitswidrigen Behauptungen bzw. unwahren Tatsachen ist Abstand zu nehmen, weil dies u.U. eine Strafbarkeit für den Hinweisgeber begründen kann. In Zweifelsfällen kennzeichnen Sie Ihre Meldung als Vermutung oder Aussage dritter Personen.

Nach Eingang einer Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, sofern eine Kontaktmöglichkeit angegeben wurde. In jedem Fall erhalten Sie aber einen 10 stelligen Code, mit dem Sie den aktuellen Bearbeitungsstand ihres Hinweises auf dieser Seite einsehen können. Anschließend erhält der Hinweisgeber innerhalb von maximal drei Monaten nach Eingang der Meldung eine Rückmeldung durch die Meldestelle über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe für diese Folgemaßnahmen (wie etwa interne Nachforschungen oder Ermittlungen).

Bitte beachten Sie zudem unsere Datenschutzhinweise für das Hinweisgebersystem.


Achtung: Besteht akute Gefahr für Leib oder Leben, wenden Sie sich bitte direkt an die örtlichen Behörden unter der Notrufnummer der Polizei (110).



Weitere Kontaktmöglichkeiten

Heinrich Robertus
Hinweisgeberstelle
Ledder Dorfstr. 65
49545 Tecklenburg-Ledde

T 05482 / 72-123
@ hinweisgeber@ledderwerkstaetten.de
Friederich Loheide
Hinweisgeberstelle
Ledder Dorfstr. 65
49545 Tecklenburg-Ledde

T 05482 / 72-295
@ hinweisgeber@ledderwerkstaetten.de